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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise für Schweizer Markt
1.1. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer (MWST.).
1.2. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgaben von Preislisten und allgemeinen Vertragsbedingungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise und Angebote ihre Gültigkeit.

2. Preise
2.1. Die offerierten Preise basieren auf den definierten Stückzahlen pro Position. Kleinere Stückzahlen können einen Mehrpreis zur Folge haben.
2.2. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Teca Bau GmbH, exkl. Transport- und Montagekosten.
2.3. In den Preisen nicht inbegriffen sind Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit; zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offert-Stellung nicht vorhergesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen seitens Auftraggeber der Teca Bau GmbH sofort mitzuteilen. Ebenfalls nicht inbegriffen sind allfällige Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logiskosten bei bauseits veranlassten nicht vorhergesehenen Unterbrechungen der Arbeiten.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen während der Arbeits-Ausführung

3.1. Bei Vertragsabschluss anerkannte Materialpreise sind zu ändern, wenn die Materialpreise nach Vertragsabschluss, jedoch vor dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs, um mehr als 5% steigen oder fallen. Ausnahme: der Besteller hat bereits eine Anzahlung für die Materialbeschaffung (à conto) geleistet.
3.2. Alle Lohn- und Materialpreis-Änderungen mit Auswirkung auf die Lieferungen werden, sobald sie Teca Bau GmbH bekannt sind, dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

4. Messvorschriften und Arbeitsbedingungen

4.1. Für die Ausführung der Arbeiten sowie das Ausmessen gelten die SIA-Normen Nr. 126 und 131.
4.2. Der Zustand der Bauten muss bei Montagebeginn ein ungehindertes, zweckentsprechendes Arbeiten für die Teca Bau GmbH und deren Partner ermöglichen.
4.3. Der Besteller stellt kostenlos Beleuchtung, Energieanschluss für Licht- und Kraftstrom, Liftbenützung sowie - wenn nötig - einen abschliessbaren Raum für die Lagerung der Materialien und Werkzeuge zur Verfügung.

5. Regiearbeiten

5.1. Regierapporte der Teca Bau GmbH werden der Bestellerin für jede Arbeitswoche jeweils in der Folgewoche zugestellt. Fehlender Eingang und Mängel in der Rapportierung oder Unterzeichnung müssen von der Bestellerin in der darauffolgenden Woche schriftlich und detailliert gerügt werden, andernfalls der betreffende Rapport unwiderruflich als genehmigt gilt.
5.2. Bei Regieaufträgen liegt der Rechnung der Teca Bau GmbH stets eine Rapportkopie bei. Der Rapport - auch der nicht unterzeichnete - gilt unwiderruflich als genehmigt, wenn er von der Bestellerin nicht innert drei Tagen nach Eingang schriftlich und detailliert beanstandet wird.
5.3. Regiearbeiten werden mit den Stundensätzen der Teca Bau GmbH verrechnet, ggf. mit Zuschlägen. Fahrtkosten und Kilometerkosten werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
Regie-Ansätze, die Tarife gelten pro Stunde, inkl. Werkzeug, exkl. Material und exkl. MwSt.:

    • Polier / Vorarbeiter CHF 120.-
    • Facharbeiter CHF 105.-
    • Hilfsarbeiter CHF 80.-

5.4. Die Benutzung von Spezialwerkzeugen ist im Regie-Stundenansatz nicht inbegriffen.
5.5. Sämtliche Gefahren und Risiken, welche das von der Bestellerin oder von Dritten gelieferte Montagematerial betreffen, sind von der Bestellerin zu tragen.
5.6. Die Unternehmerin trägt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen der Bestellerin oder Dritter, welche der Monteur mit Einwilligung der Bestellerin oder Dritter lenkt. Der Fahrzeughalter hat für eine ausreichende Versicherung zur Deckung eigener Schäden selbst besorgt zu sein.
5.7. Wird die Auftragsbestätigung durch nicht zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet, machen sich diese strafbar.
5.8. Erfüllungsort für die Bezahlung des Werklohnes ist der Sitz der Teca Bau GmbH in Lausen, Schweiz. Wir weisen darauf hin, dass das unbekannte Baugrundrisiko an Boden/Wand/Decke beim Bauherrn liegt. Nach SIA Norm 118, Artikel 5 obliegt die Prüfpflicht beim Bauherrn, resp. dessen Bauleiter.
5.9. Der Bauleiter und/oder Bauherr verpflichtet sich, auf unseren Wunsch, den Aufbau inkl. Leitungsführungen im Boden, in der Decke oder der Wände nachzuweisen und/oder ausfindig zu machen.
5.10. Die Teca Bau GmbH kann ihre Leistung jederzeit verweigern oder einstellen, solange keine gegengezeichnete Auftragsbestätigung vorliegt. Wird das Auftragsvolumen nachträglich erweitert, so gelten sämtliche Regelungen dieser Auftragsbestätigung auch dafür. Verweigert die Bestellerin oder deren Hilfsperson die Unterzeichnung der Arbeitsrapporte, so kann die Teca Bau GmbH ihre Leistung jederzeit einstellen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern die SIA Norm 118, Art. 23 und 24 nicht Bestandteil des Werkvertrages sind, gelten die folgenden Zahlungsziele:

    • 35% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
    • 30%der Auftragssumme 10 Tage vor Arbeitsausführung
    • 30% der Auftragssumme bei Arbeitsende
    • Restbetrag 30 Tage nach Fertigstellung der Arbeit Abweichende Zahlungsfristen sind situativ möglich.

6.2. Sie bedürfen der schriftlichen Form und müssen Bestandteil der definitiven Auftragsbestätigung sein.
6.3. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen kann Teca Bau GmbH ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fällige Summe verrechnen.
6.4. Das Geltend machen von Mängeln enthebt nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
6.5. Veränderungen in den Verhältnissen des Auftraggebers, wie Zahlungsverzug, Zahlungs-schwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall, die Einleitung von Betreibungen usw. berechtigen die Teca Bau GmbH zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Leistungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet!

7. Garantie und Haftung

7.1. Alle von Teca Bau GmbH ausgeführten Arbeiten sowie das gelieferte Material sind nach Lieferung bzw. Fertigstellung vom Bauherrn oder einem bevollmächtigten Stellvertreter zu kontrollieren und abzunehmen. Die Genehmigung schliesst eine spätere Rüge für Mängel aus, welche bei der Abnahme im Zuge einer ordnungsgemässen Prüfung hätten, erkennbar sein müssen.
7.2. Allfällige Mängelrügen müssen Teca Bau GmbH bis spätestens eine Woche nach Empfang der Lieferung oder beendeter Montage schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt das Werk ohne anderslautenden und ausdrücklichen Vorbehalt des Bestellers als genehmigt.
7.3. Nach der Abnahme trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung oder den Untergang des Werkes.
7.4. Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar sein konnten, müssen sofort nach ihrer Feststellung der Teca Bau GmbH schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Siehe auch Art. Nr. 8.1 und 8.2.
7.5. Ansprüche des Bestellers wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme. Für Zulieferteile (Geräte, Apparate etc.) gelten die Werkgarantien der betreffenden Zulieferer.
7.6. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf eine unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind. Teca Bau GmbH behebt allfällige Mängel kostenlos (Nachbesserungsrecht). Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Sach-, Personen- oder Kühlgutschäden gleich welcher Art, wie auch indirekte Schäden durch Dritte, sind von der Garantie ausgeschlossen.
7.7. Für die durch Bau- bzw. Lokalfeuchtigkeit oder übermässige Trockenheit (z.B. Deckenheizung) entstehenden Schäden übernimmt Teca Bau GmbH keine Haftung. Das Gleiche gilt, wenn die gelieferte Ware durch unsachgemässe oder falsche Behandlung seitens des Bestellers Schaden erleidet. Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden aus unbekanntem Baugrund ab.

8. Auftragsannullierung

8.1. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Kunden bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und muss innerhalb 7 Tagen nach Avisierung erfolgen. Bei Widerruf von Aufträgen werden allfällige entstandene Kosten verrechnet.
8.2. Auf Abruf bestellte Waren müssen in der festgesetzten Abschlussfrist abgenommen und vom Kunden vollumfänglich bezahlt werden. Es ist Sache des Kunden, für eine Annullationskosten-Versicherung zu sorgen. In Ausnahmefällen wird davon abgesehen, wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann, oder eine Gutschrift ausgestellt wird, welche für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann. Dies wird von Fall zu Fall von der Geschäftsleitung entschieden.
8.3. In jedem Fall wird bei einer Annullierung nach einer definitiven Zusage, welche nicht in einen Gutschein (zukünftiges Guthaben) umgewandelt wird, eine Aufwandsgebühr von pauschal CHF 500.- verrechnet.

9. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen für Schweizer Markt

9.1. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 60.- CHF erhoben.
9.2. Wir behalten uns vor, Zahlungserfahrungen einem Informationspool zur Verfügung zu stellen.
9.3. Dienstleistungen bei Neukunden werden nur gegen Vorauszahlung (mind. 70% der Gesamtsumme) vollbracht.
9.4. Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 200.- werden mit einem Minimalbetrag von CHF 40.- in Rechnung gestellt (exkl. Zuschläge und MWST).

10. Verrechnung

10.1. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist.

11. Zustimmung zu dem Veröffentlichen von Bildern und Videos

11.1. Der Kunde räumt Teca Bau GmbH das Recht ein, unentgeltlich Bilder/Fotos und Videos von den erbrachten Dienstleistungen auf deren Internet-Seite zu präsentieren, bzw. für Marketingzwecke zu nutzen.
11.2. Teca Bau GmbH wird keine vertraulichen Informationen veröffentlichen, um eine Zuordnung des Kunden zu vermeiden.

12. Urheberrechte

12.1. Teca Bau GmbH ist Eigentümer und Inhaber der Urheberrechte an den für die Durchführungen aller Aufträge erstellten Grafiken, Gestaltungen, Design, Dateien, Bilder und Videos. Eine Veröffentlichung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Teca Bau GmbH zulässig.

13. Schutzrechte

13.1. Patente, Marken, Know-how und Projekte (Bilder, Fotos, Videos) bleiben Eigentum der Teca Bau GmbH. Die Reproduzierung oder Weiterleitung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Teca Bau GmbH ist untersagt und wird rechtlich verfolgt

14. Lieferungen

14.1. Der Mehraufwand für nachträgliche Einzelbestellungen von speziellen / nachzu-bearbeitenden Ausführungen wird verrechnet. Bei nicht erhaltenem Auftrag behalten wir uns vor, den Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Rohstoff- oder fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen behalten wir uns vor und diese stellen keine Verpflichtung zur Waren-rücknahme dar.

15. Verpackungs- und Versandkosten

15.1. Der Versand sämtlicher Artikel erfolgt – abhängig von Gewicht und Sperrigkeit – per Post, Paketdienst, Camion, Luftfracht oder Seefracht jeweils auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
15.2. Zusatzkosten für Eilsendungen oder ungewöhnliche Verpackungen gehen zu Lasten des Empfängers. Paletten, Kisten, Container werden zu Selbstkosten verrechnet. Spezialverschläge, Einwegpaletten und Kartons nehmen wir nicht zurück.
15.3. Ersatz für durch den Transport verursachten Bruch, Beschädigungen und Verlust wird nicht geleistet. Allfällige Schäden sind unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen zu melden.

16. Reklamationen an Lieferungen

16.1. Reklamationen betreffend Stückzahl, Gewicht usw. können nur innert 7 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei verspäteter Reklamation gilt die Lieferung als genehmigt.

17. Lieferfristen und -termine

17.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen. Die angegebenen Lieferfristen und Termine werden von uns aber nach Möglichkeit eingehalten. Von der Einhaltung zugesicherter Lieferfristen und Termine entbinden: Betriebsstörungen, Materialmangel, behördliche Vorschriften, Mobilmachung sowie andere Fälle höherer Gewalt.
17.2. Die Lieferfrist beginnt erst an dem Tag zu laufen, an welchem wir im Besitze aller erforderlichen technischen, konstruktiven und kommerziellen Angaben des Kunden betreffend Ausführung, Abänderung usw. sind. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

18. Haftung für Lieferungen

18.1. Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Wir übernehmen nur die Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

19. Eigentumsvorbehalt

19.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen betreffend diese Ware.
19.2. Wir behalten uns das Recht vor die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen. Die Kosten für eine solche Eintragung trägt der Kunde.

20. Retoursendungen

20.1. Jede Retoursendung bedarf unserer vorgängigen Zustimmung und kann innerhalb 7 Tage nach Lieferung erfolgen. Der Retoursendung ist der Lieferschein beizulegen. Bei Retouren von Standard-Material, die nicht auf eine Fehllieferung unsererseits zurückzuführen sind, erfolgt eine Vergütung erst ab einem Warenwert von CHF 150.- und wir belasten mindestens 25% des Warenwertes für unsere Umtriebe.
20.2. Retouren können ausschliesslich in der Originalverpackung und unter Beilage des Lieferscheines zurückgenommen werden. Spezialausführungen jeglicher Art werden nicht zurückgenommen.

21. Export

21.1. Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST. Diese wird nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils gültigen Satz gesondert berechnet. Für den Export gilt ein Mindestfakturawert von CHF 200.-
21.2. Die Lieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung oder gemäss gegenseitiger Absprache. Die Ausfuhr von Produkten oder Teilen davon kann aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks einer Genehmigungspflicht unterliegen.

22. Covid-19

22.1. Corona bedingt kommt es zu erheblichen Lieferverzögerungen von Materialien und auch unser Lieferant können uns nicht wie gewohnt beliefern.
22.2. Aufgrund der derzeitigen Situation können die Bestellungen im Moment zum Teil nicht wie gewohnt produziert und geliefert werden, daher kann dies auch zu Lieferverzögerungen führen. Selbstverständlich sind wir stets darum bemüht Ihre Bestellungen schnellstmöglich auszuliefern. Wir bitte um Ihr Verständnis und danken recht herzlich.
22.3. Desweiteren können wir aktuell eine Angebotsgültigkeit von maximal 20 Tagen gewähren da es massiv zu Preisänderungen der Materialien führt.

23. Gerichtsstand

23.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arlesheim, Schweiz.
23.2. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht.

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4415 Lausen
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